- 1 – Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters. Reagiert der Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Anmeldung des Teilnehmers, so ist der Teilnehmer an seine Anmeldung nicht mehr gebunden.
- 2 – Regelwerk
- Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen. Sollte hierdurch der vom Teilnehmer eingereichte Charakter unspielbar oder wesentlich eingeschränkt werden, so steht dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht unter voller Erstattung seines Spielbeitrags zu.
- 3 – Sicherheit
- Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.
- Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.
- Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sei den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten.
- Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
- Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne das der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.
- 4 – Haftung
- Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
- 5 – Urheberrecht an Aufzeichnungen
- Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Foto- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
- Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten.
- Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler.
- Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind nach Absprache für private Zwecke zulässig, jedoch in jedem Fall dem Veranstalter ohne Aufforderung zur Verfügung zu stellen.
- 6 – Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung
- Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind übertragbar.
- Auf den Kauf von Tickets sind die Regeln über Fernabsatzverträge gem. § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht anwendbar. Es besteht also kein Rückgabe oder Widerrufsrecht. Aus Kulanzgründen können Tickets bis 14 Tage vor der con in Gutscheine umgewandelt werden
- 7 – Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug
- Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt im Voraus per Überweisung. Die Preise sind wie auf der Anmeldung angegeben abhängig von der Preisstaffel.
- Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
- 8 – NSC-Klausel
- Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten.
- 9 – Jugendschutzgesetz
- Die gemeinsame Unterbringung von Teilnehmern unter 18 Jahren in geschlechtergemischten Zelten ist verboten. Dies gilt auch bei Geschwisterkindern und bei Vorliegen einer "Einverständniserklärung" der Eltern. Jungen und Mädchen müssen in getrennten Zelten schlafen.
- 10 - Ausfall der Veranstaltung
- Die Veranstaltung findet bei jeder Wetterlage statt. Nur wenn Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Teilnehmer oder Erfüllungsgehilfen zu Befürchten ist, wird die Veranstaltung unterbrochen oder abgebrochen. In diesem Fall oder in anderem Fall von höher Gewalt, Behörden oder Gerichtsbeschlüssen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, es sein denn dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
- 11– Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz
- Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden.
- Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine Fotographie umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, -klasse, etc).
- Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben.
- 12 – Datenweitergabe an die Zauberfeder GmbH
Zur Prüfung des Rabatt werden die Anmeldedaten mit der Zauberfeder GmbH, Witzlebenstraße 2, 38116 Braunschweig, abgeglichen.
- 13 – Sonstiges
Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.